Artikel 1: Definitionen
Debto Media B.V., mit Sitz in Middenbeemster, Handelskammernummer: 84940964, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
Verkäufer und Käufer zusammen werden als Parteien bezeichnet.
Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3: Zahlung
Der vollständige Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu zahlen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Vorauszahlung.
Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer ein Inkassoverfahren einleiten. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf Grundlage der niederländischen Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs beim Käufer sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Der im Angebot, Kostenvoranschlag und auf Rechnungen angegebene Preis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 5: Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 100 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die (vollständige) Bestellung vom Verbraucher empfangen wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach den Vorgaben des Verbrauchers maßgefertigt wurden oder nur eine begrenzte Haltbarkeit haben.
Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer auf dessen Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, wie es zur Beurteilung erforderlich ist, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
Artikel 6: Vertragsänderung
Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass eine Änderung oder Ergänzung der Arbeiten für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.
Wenn Parteien vereinbaren, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, kann dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung haben. Der Verkäufer informiert den Käufer hierüber so bald wie möglich.
Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich.
Wenn Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
Abweichend vom vorherigen Absatz kann der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang
Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Prüfung, Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, spätestens jedoch so bald wie möglich, zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem entsprechen, was vereinbart wurde oder den üblichen Anforderungen im Handelsverkehr genügen.
Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
Wird eine Reklamation innerhalb der Frist als berechtigt anerkannt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
Geringfügige und/oder in der Branche übliche Abweichungen in Qualität, Anzahl, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Bestandteile derselben Vereinbarung.
Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies lediglich als Hinweis, ohne dass die zu liefernde Ware diesem Muster entsprechen muss. Dies ist nur anders, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die zu liefernde Ware dem Muster entsprechen muss.
Bei Verträgen über Immobilien gilt die Angabe von Fläche oder anderen Maßen und Angaben ebenfalls nur als Hinweis, ohne dass die zu liefernde Sache diesen Angaben entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk/Laden/Lager. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer oder einen von ihm beauftragten Dritten bzw. zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß Vertrag abzunehmen.
Der Käufer ist stets verantwortlich für die Angabe einer korrekten Adresse. Ist die Adresse ungültig, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung nicht erneut zu versenden oder den Kaufbetrag nicht zu erstatten.
Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.
Hat der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer diese Daten zur Verfügung gestellt hat.
Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Sie ist niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert zu berechnen.
Artikel 11: Höhere Gewalt
Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer daraus entstehen.
Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere Umstände, mit denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund derer eine normale Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie etwa Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Aufstand, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportprobleme und sonstige Betriebsstörungen beim Verkäufer.
Als höhere Gewalt gilt auch, wenn Zulieferer, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu vertreten.
Tritt eine solche Situation ein, in der der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer an der Vertragserfüllung gehindert ist. Dauert die Situation länger als 30 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
Rechte aus diesem Vertrag können von einer Partei nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als dinglich wirkende Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Sachen und Bestandteile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf sein Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis die vereinbarte Zahlung geleistet wurde. In diesem Fall liegt Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer dann nicht entgegengehalten werden.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsicht bereitzustellen.
Sind Waren noch nicht geliefert worden, aber wurde die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers werden dessen Verpflichtungen sofort fällig.
Artikel 14: Haftung
Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags entstehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police.
Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15: Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde muss so detailliert wie möglich beschrieben werden, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
Ist eine Beschwerde berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
Soweit im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte Produkt dem Vertrag entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der Ware durch den Käufer.
Deine Bestellung fällt nur unter die 100-Tage-Geld-zurück-Garantie, wenn die Wimpern nicht gekürzt wurden und sich in gutem Zustand befinden. Wir behalten uns das Recht vor, zurückgesandte Artikel abzulehnen, wenn dies nicht der Fall ist.
Diese Garantie dient der Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer und bedeutet, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie stets vollständig zu Lasten des Verkäufers gehen. Der Verkäufer kann sich in Bezug auf eine Verletzung einer Garantie niemals auf Artikel 6:75 BW berufen. Dies gilt auch, wenn dem Käufer der Mangel bekannt war oder durch Untersuchung hätte bekannt sein können.
Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch zurückzuführen ist oder wenn – ohne Zustimmung – der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder das Produkt für andere Zwecke verwendet wurde.
Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf ein Produkt eines Drittanbieters, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für jeden Vertrag zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Ausschließlich zuständig zur Kenntnisnahme von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das Gericht im Bezirk, in dem Debto Media seinen Sitz hat, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend eingestuft werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.